Der Kirchengemeindeverband ist der Rechtsträger, der die kooperative Pastoral im Seelsorgebereich unterstützt und ermöglicht. Sofern im Seelsorgebereich eine Pfarreiengemeinschaft besteht und daher die Pfarreien eines Seelsorgebereiches bestehen bleiben, ist der Kirchengemeindeverband das zentrale Verwaltungsgremium. Ähnlich wie die pastorale Zusammenarbeit der Pfarrgemeinden eine gemeinsame pastorale Struktur erfordert, erfolgt die finanziell-rechtliche Kooperation der Pfarrgemeinden in einem Kirchengemeindeverband. Im Kirchengemeindeverband sind alle Kirchengemeinden des Seelsorgebereichs vertreten.
Mitglieder des Kirchengemeindeverbandes Troisdorf (Stand: 03.02.2022):
Hermann Josef Zeyen (Pfarrer) |
Vorsitzender |
Inge Kötter |
St. Mariä Himmelfahrt |
Paul Leyendecker |
St. Mariä Himmelfahrt |
Matthias Wilbert |
St. Gerhard |
Dr. Katharina Konert |
St. Gerhard |
Norbert Gawlitta |
St. Georg |
Magdalena Hillar |
St. Georg |
Wolfgang Stawitzki |
St. Hippolytus |
Reinhold Doll |
St. Hippolytus |
Susanne Vogelfänger |
Vertreterin des PGR |
Mitglieder des Kirchenvorstands St. Georg Altenrath (Stand: 03.02.2022):
Mitglieder des Kirchenvorstands St. Gerhard Troisdorf-Mitte (Stand: 03.02.2022):
Mitglieder des Kirchenvorstands St. Hippolytus Troisdorf-Mitte (Stand: 03.02.2022):
Mitglieder des Kirchenvorstands St. Mariä Himmelfahrt Spich (Stand: 03.02.2022):
Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche, von den Gemeindemitgliedern gewählte, Vertretungsorgan der Kirchengemeinde. Er ist damit unter anderem verantwortlich für
Damit unterstützt der Kirchenvorstand die Kirche am Ort bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und karitativen Aufgaben. Das Gremium besteht aus unserem Pfarrer als geborenes Mitglied und Vorsitzender sowie den gewählten Frauen und Männern aus der Gemeinde.
Über Wahlmänner und -frauen entsenden die Kirchenvorstände im Erzbistum auch Mitglieder in den Kirchensteuerrat, der über den Haushalt der Erzdiözese entscheidet.
Der Kirchenvorstand berät in monatlichen Sitzungen die aktuellen Themen und fasst - wo erforderlich - Beschlüsse zur Umsetzung. Die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pastor, bei den Verwaltungsleiterinnen oder bei den Kirchenvorstandsmitgliedern.
Der Kirchenvorstand hat in seiner konstituierenden Sitzung Sachausschüsse gebildet (Bau-, Liegenschafts-, Kindergarten- und Personalausschuss), die Ihre Sachthemen außerhalb der monatlichen Sitzungen beraten Beschlussvorschläge für die Kirchenvorstandsitzung als Empfehlung erarbeiten. Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder im Rahmen der Kirchenvorstandsitzung möglich.
Die Ausschüsse tagen je nach Sachgebiet und Problemlage bei Bedarf.
Unser Kirchenvorstand besteht aus folgenden Personen. Bei Fragen an den Kirchenvorstand wenden Sie sich bitte an unseren Pfarrer oder die stellvertretenden Vorsitzenden.
(Stand: 16.03.2022)